Donnerstag, 13. Januar 2011

Wahlprüfsteine des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen Anhalt (vdw) und des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt (vdwg)

Kleine Plakat-Pyramide vor der Lukasklause -
Foto: Gregor Bartelmann
1. Gemeindegebietsreform, Interkommunale Funktionalreform, kommunale Selbstverwaltung
1.1 Werden Sie den Service für Bürger und Wirtschaft vor Ort durch die Umsetzung der Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalts für eine interkommunale Funktionalreform stärken?
Ein wesentlicher Kritikpunkt der FDP an der Gemeindegebietsreform der Landesregierung in dieser Legislaturperiode war die Tatsache, dass eine Gemeindegebietsreform durchgeführt wurde, ohne zuvor darüber zu diskutieren, welche Aufgaben künftig von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wahrgenommen werden sollen.
Die FDP wird sich auch in der 6. Wahlperiode für die Durchführung einer interkommunalen Funktionalreform aussprechen und diese aktiv begleiten. Allein eine substanzielle interkommunale Funktionalreform zwischen den Landkreisen sowie den Städten und Gemeinden führt zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort.
Die Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes, welche Aufgabenbereiche auf Städte und Gemeinden übertragen werden sollen, und die des Landkreistages, welche Aufgaben sich zur Übertragung eignen, gehen bisher noch in weiten Teilen auseinander. Hierbei bedarf es einer umfassenden Prüfung.
Kritisch sehen wir die Schaffung einer neuen Zuständigkeit bei Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Hier besteht die Gefahr einer Zersplitterung der Zuständigkeiten, da einzelne Aufgaben künftig dann nur noch von einer Handvoll Städten in Sachsen-Anhalt übernommen würden.

1.2 Planen Sie mittel- bis langfristig erneute Gebietsveränderungen bei den Verbandsgemeinden und Landkreisen und wenn ja, welche? Halten Sie die Stadt-Umland-Problematik für gelöst? Grundsätzlich spricht sich die FDP gegen erneute Gebietsänderungen bei Landkreisen, Städten und Gemeinden aus. Nach einer Vielzahl von Gebietsänderungen in den vergangenen Jahren muss nun für absehbare Zeit zunächst durch die Beibehaltung von konstanten Gebietsstrukturen den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, in den neuen Strukturen zu arbeiten.
Im Einzelfall können Gebietsänderungen aber unserer Ansicht nach nicht ausgeschlossen werden. Hierfür spricht auf der einen Seite die Tatsache, dass nicht absehbar ist, wie das Landesverfassungsgericht über die Klagen der Gemeinden im Rahmen der Gemeindegebietsreform entscheiden wird. Auf der anderen Seite müssen freiwillige Zusammenschlüsse auch weiterhin möglich sein.
Die FDP hat sich gegen die Gemeindegebietsreform ausgesprochen und lehnt die Eingemeindungen per Zwang ab. Auch sind wir der Auffassung, dass die Verbandsgemeinde keinen besonders effizienten Gemeindtyp darstellt. Trotzdem sehen wir derzeit keine Möglichkeit, in der nächsten Wahlperiode die Verbandsgemeinde grundsätzlich in Frage zu stellen und somit erneut Änderungen bei den Gemeindegebieten durchzuführen.
Die Stadt-Umland-Problematik insbesondere im Bereich der Oberzentren Halle und Magdeburg bedarf nach der Durchführung der Gemeindegebietsreform einer erneuten differenzierten Betrachtung. Die FDP befürwortet die Aufhebung des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Stadt-Umland-Gesetzes. Aufgrund der unkoordiniert durchgeführten Planungen im Rahmen der Gemeindegebietsreform und der geplanten Bildung von Zweckverbänden um Halle und Magdeburg muss nun den Städten und Gemeinden endlich wieder die Möglichkeit gegeben werden, Flächennutzungspläne aufzustellen.
Für uns Liberale ist aber genauso klar, dass hierdurch keine Optionen für Eingemeindungen nach Halle oder Magdeburg entstehen.

1.3 Sind Sie bereit, im Rahmen eines partnerschaftlichen Miteinanders von Städten, Gemeinden und Land den Kommunen im Rahmen des "Zentrale-Orte-Systems" einen eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum zu eröffnen?
Ein bedeutender Bestandteil des Landesentwicklungsplanes, der auch zu vielen Diskussionen führte, ist das Zentrale-Orte-System. Grundsätzlich trägt die FDP dieses System mit. So ist die Benennung der drei Oberzentren Magdeburg, Halle und Dessau unstrittig. Ebenso ist es richtig, dass es mit Halberstadt und Stendal nur noch zwei Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums gibt. Unserer Auffassung nach fehlt aber die Konsequenz. Beispielhaft sei hier die Zwischenstufe Grundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums genannt. Genauso erscheint uns die Regelung problematisch, dass nur ein bestimmter Ortsteil im Rahmen der Regionalplanung als zentralörtlicher Bereich festgelegt wird. Hier wirken Gemeindegebietsreform und Landesentwicklungsplan in keiner Weise aufeinander abgestimmt. Den neu entstandenen Gemeinden angesichts ihrer gewachsenen Größe und Bedeutung mehr Eigenverantwortung bei der Festlegung des zentralörtlichen Bereichs einzuräumen, wäre aus Sicht der FDP deshalb durchaus denkbar.

1.4 Sind Sie bereit, dem Beispiel anderer Landesverfassungen zu folgen und den kommunalen Spitzenverbänden in der Landesverfassung ein Anhörungs- und Beteiligungsrecht bei kommunalrelevanten Entscheidungen einzuräumen?
Hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Kommunalen Spitzenverbände sehen wir Liberale derzeit keinen Änderungsbedarf bei Landesverfassung oder Geschäftsordnung des Landtages.

1.5 Werden Sie sich für eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtages einsetzen, die den kommunalen Spitzenverbänden in den Ausschüssen ein Recht auf Anhörung und auf Anwesenheit bei Tagesordnungspunkten mit kommunalem Belang einräumt?
In der Praxis erfolgt die Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände heute schon in einem weiten Umfang. Bei einer Vielzahl von Gesetzen werden die Kommunalen Spitzenverbände informell, aber auch formell - im Rahmen von Anhörungen im parlamentarischen Verfahren, gebeten, Stellungnahmen abzugeben. Das bestehende Verfahren hat sich unserer Ansicht nach bewährt. Eine weitere Institutionalisierung eines Rechts auf Anhörung schafft keine weitere Gewähr dafür, dass die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes über das derzeitige Maß hinaus Eingang in die Gesetze findet.

1.6 Werden Sie die Einführung einer wirksamen Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren unterstützen, die insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen prüft?
Die FDP unterstützt die Einführung eines wirksamen Gesetzesfolgenabschätzungsverfahrens. Dies ist notwendig, um finanzielle Folgekosten für die Kommunen noch zuverlässiger als heute ermitteln zu können. Insbesondere die parlamentarischen Beratungen zum Finanzausgleichsgesetz, aber auch zum Zensusausführungsgesetz haben gezeigt, dass die bisher durchgeführten Kostenabschätzungen nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen führen, da die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbänden in ihren Kostenberechnungen weit auseinander liegen. Deshalb ist es notwendig, über andere Verfahren nachzudenken, die neben einer präziseren Bestimmung der Folgekosten für die Kommunen außerdem zum Bürokratieabbau beitragen können.

2. Kommunalfinanzen
2.1 Welche Vorstellungen verfolgen Sie für die Novellierung des FAG 2012?
Die für das Jahr 2012 geplante Novellierung des FAG muss endlich zu einer wirklich aufgabenbezogenen Finanzierung der Kommunen in Sachsen-Anhalt führen. Eine angemessene Finanzausstattung ist für uns Liberale ein Kernstück der Partnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen.
Die FDP-Fraktion hatte sich schon im Rahmen der letzten FAG-Novelle dafür ausgesprochen, das Thüringer Urteil umzusetzen und somit eine aufgabenbezogene Finanzierung der Landkreise, Städte und Gemeinden zu erreichen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass eine transparente Erhebung des Finanzbedarfs aller kommunalen Gruppen, Landkreise, Städte und Gemeinden, stattfindet und die Verteilung entsprechend des Bedarfs der einzelnen Gruppen erfolgt. Hierbei darf sich die aufgabenbezogene Zuweisung an eine Gruppe nicht negativ auf die Zuweisungen an die anderen Gruppen auswirken. Außerdem ist es der FDP Sachsen-Anhalt wichtig, dass auch die Finanzierung der freiwilligen Aufgaben durch eine angemessene Finanzausstattung sichergestellt wird. Weiterhin muss die Investitionspauschale in einem vernünftigen Verhältnis zu den von Bund, Land und der EU zur Verfügung gestellten Geldern der jeweiligen operationellen Programme stehen.

2.2 Wenn auch ein „kommunaler Beitrag“ zum Rückgang der Solidarpaktmittel aus dem FAG geleistet werden soll, wären Sie bereit, gesetzliche Aufgaben zurückzuführen, Standards- und Bürokratiekosten zu senken mit dem Ziel, eine vollständige Kompensation der ausfallenden Mittel bei den Kommunen zu erreichen? Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, dass die Kommunen auch in Zukunft in der Lage sein müssen, ihren Investitionsbedarf zu decken. Hierbei unterstützen wir das Ansinnen des Städte- und Gemeindebundes ggf. einen „kommunalen Beitrag“ im Rahmen der zurückgehenden Bundesmittel im Rahmen des FAG durch die Zurückführung gesetzlicher Aufgaben und der Senkung von Standards und Bürokratiekosten zu erreichen. Hierbei ist zunächst die Verringerung von Bürokratiekosten prioritär zu behandeln.

2.3 Werden Sie die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen aus den Umlagegrundlagen für die Kreisumlage herausnehmen?
Einem aufgabenorientierten FAG, das die FDP ab 2012 anstrebt, widerspricht, dass die Landkreise im Rahmen der Kreisumlage Zugriff auf die allgemeinen Zuweisungen haben.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass entweder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen aus den Kreisumlagegrundlagen herausgenommen werden und die Ausfälle der Kreise durch das Land kompensiert werden, oder die gemeindlichen allgemeinen Zuweisungen weiterhin Teil der Umlagegrundlage für die Kreisumlage bleibt. In diesem Fall muss aber eine Erhöhung bei der Berechnung des Bedarfs der allgemeinen Zuweisungen erfolgen, damit die Aufgaben im Bereich der allgemeinen Zuweisungen auch weiterhin voll vom Land erstattet werden.

2.4 Wie wollen Sie gewährleisten, dass die Städte und Gemeinden auch im Rahmen der Schuldenbremse über die notwendige Finanzausstattung verfügen?
Die Einhaltung der Schuldenbremse durch das Land auf der einen Seite und die Aufgabenerfüllung der Kommunen auf der anderen Seite sind nach der Vorstellung der FDP von einem gerechten Finanzausgleichsgesetz kein Gegensatz. Wenn der kommunale Finanzausgleich aufgabenbezogen erfolgt, ändert sich die Gesamtsumme der Zuweisungen nicht mit dem Steueraufkommen sondern verändert sich mit der Anzahl und Intensität der Aufgaben der Kommunen. Eine Neuverschuldung des Landes zu vermeiden, ist dann Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers. Auf keinen Fall kann die Einhaltung der Schuldenbremse auf Kosten der Kommunalfinanzen erfolgen. Trotzdem ist die Finanzausstattung keine Einbahnstraße. Auch Kommunen sind verpflichtet, sparsam zu haushalten.

2.5 Wie stehen Sie zum Erhalt der Gewerbesteuer und zu einer Grundsteuerreform?
Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der Grundsteuer ist eine einheitliche Besteuerung von Grundstücken mit gleicher Nutzungsart und identischen Flächenmerkmalen unbürokratischer statt überholter Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert als Grundlage nutzen zu müssen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kommunen dadurch Planungssicherheit erhalten, wenn die Grundsteuereinnahmen konstant bleiben und konjunkturelle Schwankungen im Immobilienwert keine Auswirkungen auf die Steuer mehr haben. Zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung ist es zudem an der Zeit, eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in ganz Deutschland zu schaffen. Eine rasche Umsetzung würde die FDP Sachsen-Anhalt unterstützen.
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen FDP und CDU/CSU beinhaltet die Prüfung des Ersatzes der Gewerbesteuer durch eine Kommission. Die Gewerbesteuer ist sehr konjunkturanfällig und beeinträchtigt damit die Planungssicherheit der Kommunen. Bei schlechter Konjunktur brechen die Einnahmen regelmäßig ein, so dass viele Kommunen ihre Ausgaben nur durch höhere Schulden decken können. Die ertragsunabhängigen Elemente der Gewerbesteuer sind zudem krisenverschärfend und vernichten (besonders in Wirtschaftsflauten) Arbeitsplätze in den Kommunen. Die Umsatzsteuer ist wenig konjunkturabhängig, das Aufkommen planbarer. Die kommunale Beteiligung an Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht sichert den Gemeinden eine wirtschaftskraftbezogene Steuer. Langfristig soll durch die Reform die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden – auch was die Verwendung der Steuern angeht. Durch ein starkes Band zwischen Kommune und Bürger und lokalen Unternehmern hätten Kommunen einen Anreiz, effizienter mit Steuergeldern umzugehen.

2.6 Sind Sie bereit den auf die Kommunen entfallenden Anteil aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten?
Ja.

2.7 Sind Sie bereit, den Förderdschungel zu lichten, Umschichtungen zugunsten der allgemeinen Finanzausstattung vorzunehmen und Förderbedingungen zu entschlacken?
Die FDP setzt sich grundsätzlich für schlanke Verfahren und die Vermeidung von Bürokratie ein. Folglich unterstützen wir das Ziel, Förderbedingungen zu entschlacken. In einem weiteren Schritt wird bei der Diskussion über die künftige Ausgestaltung der finanziellen Zuweisungen an die Kommunen in Sachsen-Anhalt zu entscheiden sein, wie das Verhältnis der allgemeinen und der aufgabenbezogenen Sonderzuweisungen auszugestalten ist.
Hierbei steht für uns im Vordergrund, dass die Kommunen flexibel über die Verwendung der Finanzmittel verfügen können. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn die allgemeinen Finanzzuweisungen nur durch wenige Sonderzuweisungen ergänzt werden.

2.8 Setzen Sie sich dafür ein, dass die Akteure des Landes künftig eine abgestimmte Förderpolitik betreiben?
Da Fördermittel aus Bund und EU in den kommenden Jahren sinken werden, haben alle Beteiligten bei der Ausgestaltung der Förderpolitik noch stärker als schon bisher auf eine abgestimmte Förderpolitik zu achten. Vor dem Hintergrund der Verwaltungsvereinfachung steht die FDP einer Prüfung, ob die bestehenden Fördermittelprüfungen noch Vereinfachungspotenzial besteht, offen gegenüber. Es ist in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass keine Doppelprüfungen stattfinden.

3. Schule, Kinderbetreuung und Kulturpolitik
3.1 Werden die Schulstrukturen in der kommenden Legislaturperiode geändert und wenn ja, wie?
Die FDP spricht sich für den Erhalt des gegliederten, begabungsgerechten Schulsystems Sachsen-Anhalts aus. Änderungen der Schulstrukturen führen immer zu einer Belastung der Familien, der Lehrerschaft und auch der Träger. Ohne wissenschaftlichen Beweis, dass eine Reform zu einer höheren Leistungsfähigkeit der Schulen führen würde, lehnen wir deshalb derartige Experimente ab. Zweifellos notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Qualität lassen sich am besten innerhalb des bestehenden Systems umsetzen. Für die FDP muss vor allem die Sekundarschule besser in die Lage versetzt werden, ihre Funktion als das zentrale Element der schulischen Bildung zu erfüllen. Dazu müssen sie insgesamt ein auf Lebenswelt- und Praxisbezug ausgerichtetes pädagogisches Konzept entwickeln, mit einer stärkeren Verbindung zu den Berufsschulen. Gleichzeitig muss die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen durch mehr Beratungs- und Förderangebote verbessert werden.
Zur Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention und entsprechend den Wünschen von Eltern und Verbänden soll für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule garantiert werden. Die dafür notwendige Ertüchtigung der Regelschulen wird allerdings nicht ohne finanziellen Mehraufwand vonstatten gehen können.

3.2 Die Städte und Gemeinden erwarten, dass die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters an das Einvernehmen des Schulträgers gebunden wird. Sind Sie bereit, eine entsprechende Regelung im Schulgesetz umzusetzen? 
  Die FDP setzt sich für deutlich mehr Verantwortung der Schulträger für die Schulen, als auch mehr Eigenverantwortung der Einrichtungen selbst an. In der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat sich die FDP-Landtagsfraktion für eine Übertragung der Personalverantwortung auch für die Lehrerschaft an die Träger der Schulen ausgesprochen. Die Bestellung der Schulleiterposition wäre dann ohnehin Aufgabe der Kommune. In der Zwischenzeit erscheint eine Einvernehmensregelung spätestens dann sinnvoll, wenn tatsächlich aufgrund einer genügenden Anzahl an Kandidaten eine Auswahl zu treffen ist.

3.3 Von zentralem Interesse für die leistungsverpflichteteten Gemeinden, die den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen müssen, ist deshalb die Frage, ob und wenn ja mit welchen Inhalten das Kinderförderungsgesetz in der kommenden Wahlperiode geändert werden soll. Notwendigkeiten zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in der 6. Wahlperiode sieht die FDP in der Verbesserung der Betreuungsqualität. Hierzu gehören die weitere Qualifizierung des Fach- und Führungspersonals, die Schaffung von Strukturen, welche Entwicklungsdefizite realistisch früh feststellen und die Möglichkeiten, sie aufzuholen, verbessern. Dazu gehört auch die Verbesserung der Qualität der Sprachtests.
Hinsichtlich des Betreuungsschlüssels befürwortet die FDP einen am Bedarf der Einrichtung orientierten Schlüssel; d.h. in Einrichtungen mit einem hohen Anteil etwa von Kindern mit Migrationshintergrund oder mit Kindern mit schwierigen sozialen Hintergründen, soll der Betreuungsschlüssel verbessert bzw. dass Personal etwa um Sonderpädagogen, Logopäden etc. ergänzt werden können. Ziel der FDP ist es, die Qualität der elementaren Bildung weiter zu verbessern, also vor allem einen Betreuungsschlüssel von 1:6 bzw. 1:13 in der Realität zu erreichen.
Am 10stündigen Rechtsanspruch bzw. am 5stündigen Rechtsanspruch wird kein Änderungsbedarf gesehen, vielmehr muss es Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein, gerade jungen Familien berufliche Perspektiven zu geben.

3.4 Sind Sie bereit, den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Finanzausstattung ausreichende Gestaltungsspielräume zu eröffnen, damit diese auch weiterhin eine weltweit beachtete und anerkannte Kulturlandschaft sichern können?
Über die Ausgestaltung der Kulturlandschaft soll auch zukünftig zu allererst vor Ort in den Kommunen entschieden werden. Vor allem der Bereich der Hochkultur wird allerdings nie kostendeckend angeboten werden können. Deshalb wird sie auch weiterhin der Unterstützung von Seiten des Landes bedürfen. Da für die FDP Theater und Orchester zur kulturellen Grundversorgung gehören, darf es keine alleinige Konzentration auf die drei Oberzentren geben.
Darüber hinaus will die FDP die Finanzzuweisungen an die Kommunen stärker vom deklaratorischen Charakter der Landesentwicklungsplanung hin zu einer echten Bedarfsorientierung umgestalten. Dabei werden auch die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen für die Kultureinrichtungen eine wichtige Rolle spielen.

4. Daseinsvorsorge und Infrastruktur
4.1 Wie soll dieser Verpflichtung in der kommenden Wahlperiode Rechnung getragen werden, um die flächendeckende medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zukünftig sicherzustellen? Welche Auswirkungen wird das für die Kommunen haben?
Die flächendeckende medizinische Versorgung mit Ärzten ist Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung, im besonderen die der kassenärztlichen Vereinigung. Die FDP unterstützt Maßnahmen, die die Beschäftigung und Ansiedlung junger Ärzte fördern, wie Stipendien, Umsatzgarantien und Ansiedlungsprämien. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierfür bereits Erleichterungen und Anreize initiiert, um die Niederlassung für junge Ärzte im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten. Durch die Förderung von jungen niederlassungswilligen Ärzten durch die kommunale Ebene können diese Anreize sinnvoll ergänzt werden. Dies muss trotz Haushaltskonsolidierung der Kommunen möglich sein. In Regionen mit Unterversorgung soll die Einrichtung von regionalen integrativen Versorgungszentren weiterentwickelt werden. Hierbei haben alle am Gesundheitssystem Beteiligten aktiv mitzuwirken.

4.2 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die rechtlichen Regelungen und Vorgaben im ÖPNV-Gesetz gestrafft und administrative Vorgaben zugunsten von Betriebskostenbeihilfen reduziert werden?
Der ÖPNV ist und bleibt ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, gerade auch in der Fläche. Dabei ist nicht absehbar, dass der ÖPNV sich finanziell selbst tragen kann. Ziel muss es deshalb sein, die notwendigen Zuschüsse für den ÖPNV effizient einzusetzen. Bereits 2004 hat die damalige schwarz-gelbe Koalition eine Novelle des ÖPNV-Gesetzes vorgenommen, die einen ersten richtigen Schritt in diese Richtung darstellte, indem flexible Bedienformen ermöglicht und die Verkehrsmittel dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit unterworfen wurden. Diesen Weg gilt es konsequent weiterzugehen und das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass die Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen möglichst eigenverantwortlich und unter geringem bürokratischem Aufwand einen leistungsfähigen ÖPNV anbieten können.

4.3 Sind Sie bereit, ggf. auch durch Steuerung des Einsatzes von Landesmitteln sicherzustellen, dass die Ober- und Mittelzentren in Sachsen-Anhalt einen Anschluss an einen zeitgemäßen Eisenbahn-Fernverkehr erhalten bzw. behalten?
Ein Bahnhof und der vorhandene Anschluss an das Schienennetz sind Ausdruck der infrastrukturellen Integration einer Stadt. Vielerorts wird das als Selbstverständlichkeit erachtet. Der Bahnhof im Ort stellt für viele Menschen einen eigenen Wert dar, auch wenn man selbst nicht mit dem Zug fährt. Der Verlust des Bahnhofs und die Ausgliederung aus dem Schienennetz werden natürlich als Verlust empfunden, als Abwertung oder Degradierung des Standortes. Die angesichts des demographischen Wandels und teilweise sinkender Fahrgastzahlen drohenden Einschnitte müssen deshalb möglichst verhindert werden. Trotzdem bleibt die Wirtschaftlichkeitsprüfung auch im Hinblick auf die Art des Verkehrsmittels der wichtigste Aspekt. Hier ist natürlich zuerst die Bahn gefordert, über ein attraktives Angebot für ausgelastete Strecken zu sorgen, was automatisch den Erhalt des Schienennetzes nach sich zieht. Gut angebundene und infrastrukturell erschlossene Städte stellen aber natürlich auch ein Landesinteresse dar. Inwieweit für die Sicherung bestimmter Standorte Landesmittel zum Einsatz kommen, muss jeweils im konkreten Einzelfall geprüft werden. Um die IC-Verbindung Magdeburg-Berlin sicherzustellen, wäre beispielsweise der Einsatz von Landesmitteln denkbar.

4.4 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass technische Standards und rechtliche Regelungen auf Sinnhaftigkeit hin überprüft werden und die kommunalabgabenrechtlichen Regelungen dauerhaft und verlässlich Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, sich an die öffentlichen Leitungs- und Kanalnetze anzuschließen?
Wo Spielräume hinsichtlich der Regelungskompetenz für das Land bestehen, sollten diese im Sinne von bürger- und unternehmensfreundlichen Regelungen auch ausgefüllt werden. So sollten Maßnahmen zur Instandhaltung der Anlagen grundsätzlich nicht als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechtes gelten. Erleichterungen im Kommunalabgabengesetz zur Einführung degressiv gestaffelter Wasser- und Abwassergebühren müssen sich in den von Art. 9 Abs. 1 WRRL (Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten) gezogenen Grenzen bewegen. Bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien und bundesgesetzlichen Regelungen darf es kein „Draufsatteln“ des Landes im Sinne von zusätzlichen oder erweiterten Regelungen geben. Auch im Bundesrat muss das Land stärker auf eine 1:1 Umsetzung europäischer Vorgaben bestehen.

4.5 Sind Sie bereit, die Verwaltungskosten für die Erhebung der Unterhaltungsverbandsbeiträge entweder den Städten und Gemeinden zu erstatten oder das System verwaltungseffizient zu vereinfachen?
Die Kommunen sind mittlerweile groß genug, um die ihnen übertragenen Aufgaben der Gewässerunterhaltung weitgehend selbstständig zu organisieren. Die FDP hat sich deshalb bereits in der laufenden Legislaturperiode für die Abschaffung der Unterhaltungsverbände entschieden. Die Landkreise kennen die Gegebenheiten vor Ort ohnehin am besten. Beiräte, in denen auch die beitragspflichtigen Landnutzer vertreten sind, sollten die Kommunen bei der Gewässerunterhaltung mit ihrer Orts- und Sachkenntnis unterstützen und kontrollieren.

4.6 Sind Sie bereit, Feuerwehren in den Städten und Gemeinden bei Bedarf vor Ort auch mit den Funktionen der Wasserwehr auszustatten? Die FDP in Sachsen-Anhalt steht zur herausragenden Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren für die Sicherung des Brandschutzes und das gesellschaftliche Leben im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt. Personelle Engpässe bei den freiwilligen Feuerwehren dürfen unserer Ansicht nach aber nicht dazu führen, dass durch die Zusammenlegung von Feuerwehren und Wasserwehren eine Personenidentität entsteht. Folge wäre hier die Gefahr der Handlungsunfähigkeit der Feuerwehren im Fall eines Hochwassers.

4.7 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Schaffung neuer Planungsgrundlagen in den Flächennutzungsplänen den Städten und Gemeinden vom Land gefördert wird?
Flächennutzungspläne stellen einen fundamentalen Grundpfeiler des deutschen Baurechts dar. In der Regel verfügten die Gemeinden des Landes vor der Gemeindegebietsreform über genehmigte Flächenutzungspläne. Aus der Gemeindegebietsreform resultierende Anpassungen und Ergänzungen dieser Pläne müssen deshalb unbürokratisch genehmigt werden, um den neu entstandenen Gemeinden eine sichere Planungsgrundlage zu geben.

4.8 Wie stehen Sie zu einer Reurbanisierung von Innenstadtbrachen aus Mitteln des Naturschutzes und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?
Wenn unter „Reurbanisierung von Innenstadtbrachen“ der Bau von Wohngebieten auf den entsprechenden Flächen verstanden wird, können Mittel des Naturschutzes und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür nicht zur Verfügung stehen. Sehr wohl kann aber die Renaturierung von Innenstadtbrachen oder zumindest deren ökologische Aufwertung der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt dienen und so Reurbanisierungsbemühungen unterstützen. Wo eine räumliche Trennung von der Verursachungsmaßnahme sinnvoll ist, sollen die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch andernorts umgesetzt werden können. Damit ergeben sich auch Möglichkeiten zur Renaturierung von Innenstadtbrachen.

4.9 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mittel der Städtebauförderung langfristig gesichert werden, um die nachhaltige Stadtentwicklung weiter betreiben zu können?
Der Erhalt der Städte als ein freundliches und attraktives Lebensumfeld für die Bürgerinnen und Bürger bleibt eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Die 2009 einstimmig vom Bundestag beschlossene Fortführung des Stadtumbaus Ost ist ein Beleg dafür, dass die Politik sich dieser Verantwortung bewusst ist. Angesichts des Erfolgs des Stadtumbau Ost und anderer Programme zur Städtebauförderung erscheinen die vom Bund angedachten Kürzungen kontraproduktiv. Als Landespolitiker werden wir uns für die Fortführung der erfolgreichen Programme einsetzen.

4.10 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass voll erschlossene Grundstücke in Innerortslagen grundsätzlich vorrangig für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen und nur im Ausnahmefall als Außenbereich eingestuft werden dürfen?
Die Problematik des Flächenverbrauchs (d.h. die Nutzung landwirtschaftlich wertvoller Fläche für Industrieansiedlungen und andere Bebauungen) sowie der Kostenaspekt (verlorene Anschlusskosten) gebieten, dass voll erschlossene innerörtliche Grundstücke vorrangig zu Bauzwecken genutzt werden müssen.

5. Europäische Förderpolitik
5.1 Die Mittelausstattung der Städtischen Dimension sollte in der kommenden Förderperiode möglichst gehalten werden. Unterstützen Sie diese Forderung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt?
Die in der kommenden Förderperiode geringer ausfallenden EU-Mittel werden in etlichen Bereichen zu Einschnitten führen. Es wird deshalb von vielen Seiten berechtigte Forderungen geben, einen bestimmten Bereich als prioritär zu betrachten und die Mittelausstattung konstant zu halten. Unter diesen Umständen ist es, aus Gründen der Akzeptanz und der Gerechtigkeit, eher sinnvoll, die Beibehaltung des prozentualen Anteils an den Gesamtmitteln anzustreben, auch wenn dies mit Einschnitten verbunden ist.

5.2 Unterstützen Sie unsere Forderung, dass alle betroffenen Ministerien und die vor Ort beteiligten Akteure zukünftig zur Zusammenarbeit verpflichtet werden sollten?
Insbesondere vor dem Hintergrund sinkender Fördermittel, ist sicherzustellen, dass die verbleibenden Mittel optimal eingesetzt werden. Der integrale Ansatz hat sich nach unserer Auffassung bewährt und sollte auch in Zukunft weiterverfolgt werden.

5.3 Unterstützen Sie den Ansatz, den Einsatz der Fördermittel möglichst kommunalnah zu entscheiden?
Die FDP tritt auch bei der Frage der EU-Förderung dafür ein, das Prinzip der Subsidiarität weitmöglichst sicherzustellen. Kommunalnahe Entscheidungen ermöglichen aufgrund der notwendigen Ortskenntnis eine passgenaue Förderung für die einzelnen Kommunen.

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