Dienstag, 18. Januar 2011

Thema Haushalt des Landes - die FDP zu den Wahlprüfsteinen des Bundes der Steuerzahler

Foto: Gregor Bartelmann
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landesverfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen am 18.1.2011 den rot-grünen Schuldenhaushalt der dortigen Minderheitsregierung von SPD und Grünen vorläufig gekippt. Es hat per einstweiliger Anordnung den Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 untersagt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung, die auf die Tolerierung durch die Linkspartei angewiesen ist und diesen mit allerlei Wohltaten erkauft hat, darf vorerst keine weiteren Kredite auf Basis des Nachtragshaushalts aufnehmen. Das Gericht kam im Wesentlichen einem Antrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP nach, die den Etat wegen der darin geplanten Nettoneuverschuldung in Höhe von 8,4 Milliarden Euro als verfassungswidrig ansehen.
Wir sind sehr gespannt, was das Verfahren in der Hauptsache ergibt, das womöglich noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt entschieden wird. Die Entscheidung in NRW macht jedenfalls die politische Herausforderung deutlich, vor der auch die Wählerinnen und Wähler am 20.3. in Sachsen-Anhalt stehen: eine Regierung mit wirtschaftlicher Kompetenz zu wählen, die noch konsequenter als bisher die finanzielle Konsolidierung des Bundeslandes angeht oder zurück in die rot-rot(-grünen) Zeiten der Stagnation und der Verschuldung, die Sachsen-Anhalt von 1994 bis 2002 ans Tabellenende der "Länder-Rangliste" geführt haben. Zum Thema passen die aktuellen Wahlprüfsteine des Steuerzahlerbundes, die die FDP wie folgt beantwortet hat:


1. Werden Sie sich in der 6. Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird?
Die FDP im Landtag hat sich bereits in der 5. Wahlperiode dafür eingesetzt, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird. Nur wenn die Regelungen transparent und nicht nach Bedarf interpretierbar sind, sind sie wirksam. Die FDP steht ganz klar dazu, dass jede Generation nur das ausgeben darf, was sie auch selber erwirtschaftet. Es ist nur fair und gerecht, wenn keine Generation auf Kosten der anderen lebt. Die FDP wird sich auch in der 6. Wahlperiode dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse statt in der Landeshaushaltsordnung in der Landesverfassung verankert wird.

2. Da in der Konsequenz daraus Einschnitte auf der Ausgabenseite unvermeidlich sind, würden wir gern wissen, in welchen Einzelplänen Sie sich für Kürzungen des Ausgabenvolumens einsetzen werden?
Ausgabenkürzungen sind im gesamten Haushalt in allen Einzelplänen nötig. Wenn sich der Staat auf seine Kernaufgaben zurück zieht und nur Aufgaben wahrnimmt, die nicht anderweitig wahrgenommen werden können (insbesondere hoheitliche Aufgaben), sinken der Personalbedarf, der Sachkostenbedarf und die
Gesamtausgaben. Voraussetzung dafür ist jedoch auch, dass jeder einzelne Bürger seine Eigenverantwortung erkennt und gemäß seines eigenen Leistungsvermögens für seine Belange einsteht. Wenn der Ruf nach neuen Gesetzen sowie Leistungen und Kontrollen durch den Staat nicht weniger werden, werden die Kosten des
Staates weiter steigen und gesetzliche Pflichtaufgaben werden Spielräume für Kostensenkungen nicht zulassen. Da also eine Kürzung des Ausgabevolumens auch durch die Schuldenbremse unvermeidbar ist, ist es unumgänglich, jede Aufgabe und die Art ihrer Erledigung auf den Prüfstand zu stellen. Davon ist kein Einzelplan des Landeshaushalts ausgeschlossen. Dass Kürzungen möglich sind, hat die FDP im Landtag durch zahlreiche Anträge bei jeder der Haushaltsverhandlungen bewiesen.

3. Halten Sie es für richtig, die Zahl der Landtagsmandate entsprechend der demografischen Entwicklung zu verringern, um damit politische Kosten im Haushalt zu reduzieren und so eine Vorbildwirkung zu erzielen?
Die „politischen“ Kosten des Landeshaushalts sind bezogen auf den gesamten Landeshaushalt sehr gering. Sie betrugen im Jahr 2010 0,194 Prozent (Abgeordnete und Fraktionen) des Landeshaushalts. Würde man den gesamten Landtag entbehren, würde man im Landeshaushalt 0,315 % einsparen (bezogen auf 2010). Sich für diese Einsparung der demokratischen Gewaltenteilung zu entledigen und auf jegliche Kontrolle der Verwaltung zu verzichten ist für die FDP in keiner Weise eine Option. Die Zahl der Mandate weiter zu reduzieren, halten wir für nicht Ziel führend.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Legislative ist die Kontrolle der Exekutive. Derzeit sind in der Landesverwaltung ca. 58.000 Beamte und Angestellte tätig. Dem stehen 95 Landtagsmandate gegenüber. Zudem ist Sachsen-Anhalt ein Flächenland mit 20.500 qkm. Bei einer weiteren Reduzierung ist zu befürchten, dass die Kontrollfunktion durch das Parlament nicht mehr im nötigen Maße ausgeübt werde kann. Im Übrigen würde Ihre Annahme bedeuten, dass Abgeordnete Vorbild für die Landesverwaltung sind. Da beide Gewalten unterschiedliche Aufgaben haben, sehen wir diese Wirkung nicht.
Darüber hinaus haben Vergleiche mit anderen Landtagen ergeben, dass die Zahl der Abgeordneten und die Kosten nicht in einem direkten Verhältnis stehen. Eine Reduzierung der Abgeordnetenmandate führt demnach nicht unbedingt dazu, Kosten zu reduzieren, da Sachkosten und Kosten für Personal steigen würden. Zudem sind die Kosten des Landtages von Sachsen-Anhalt bezogen auf die Zahl der Einwohner vergleichsweise gering.

4. Sind Sie bereit, als Landtagsabgeordneter Kürzungen der Altersversorgungsansprüche der Abgeordneten und Minister zu beschließen bzw. an das allgemeine Rentenrecht anzupassen?
Abgeordnetenentschädigungen sind keine Gehälter und somit nicht mit dem regulären Rentenrecht vergleichbar. Gleichwohl hält die FDP es für geboten, eine Veränderung in der Altersversorgung der Abgeordneten vorzunehmen. Bereits 2007 hat die FDP-Fraktion im Landtag ein Modell vorgeschlagen, bei dem jeder Abgeordnete mit einem bestimmten Teil der Entschädigung selbst für seine Altersversorgung sorgt und selbst bestimmt, ob und auf welche Weise er diese vornimmt. Dies spart nicht nur langfristig Geld sondern auch Verwaltungskosten. Minister hingegen sind Beamte auf Zeit und werden auch wie diese behandelt. Hier sehen wir keinen akuten Änderungsbedarf.

5. Wie kann nach Ihrer Meinung die Verschwendung von Steuergeldern künftig wirksam verhindert und wie die Verursacher dieser Verschwendung stärker zur Verantwortung gezogen werden?
Verschwendung von Steuergeldern kann verschiedene Ursachen haben. Korruptionsprävention und entsprechende Kontrollen reduzieren die Möglichkeiten, mit krimineller Energie den Steuerzahlern finanzielle Schäden zuzufügen. Die Abstimmung zwischen den Ressorts aber auch zwischen den Verwaltungsebenen
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Foto: Stefan Thurmann
von Land und Kommunen können und müssen intensiviert werden, sodass Synergieeffekte erkannt und genutzt, Doppelstrukturen vermieden und wirkliche Kosteneinsparungen durchgesetzt werden. Die Einstellung von geeignetem qualifiziertem Personal, deren ständiger Weiterbildung und deren fachgerechter Einsatz beugt Fehlern in der Verwaltung vor.
Verlässliche Kontroll- und Aufsichtsmechanismen innerhalb der Verwaltung müssen immer wieder optimiert werden. Letztendlich trägt die Legislative durch Wahrnehmung ihrer ungehinderten Kontrollrechte zur Aufdeckung und Vermeidung von Verschwendung von Steuergeldern bei.

Siehe auch: Rede von Dr. Lydia Hüskens in der Debatte über das Zweite Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt am 12.11.2010

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