Mittwoch, 15. Dezember 2010

Für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Der Landesbehindertenbeirat fragt, die FDP antwortet

In Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Förderschulen im Bildungssystem ebenso wie der Anteil der Schüler mit Förderbedarf seit 1990 stetig angestiegen. Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt hingegen eine sukzessive Abwicklung des gesonderten Schulsystems nahe. Welche Position vertreten Sie hinsichtlich inklusiver Bildung in Sachsen-Anhalt, die konsequenterweise die Schließung von Förderschulen zur Folge hätte?

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet auch Sachsen-Anhalt inklusive Bildung und Erziehung für Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen. Viele betroffene Familien befürchten jedoch, dass die Regelschulen nur unzureichend auf diese Zielstellung vorbereitet sind. Die FDP spricht sich deshalb für eine echte Wahlfreiheit ohne Kostenvorbehalt zwischen Förderschule und Regelschule aus. Eine solche Wahlfreiheit erfordert zum einen die Verbesserung der Bedingungen für inklusive Bildung an den Regelschulen. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Schulgebäude, die Qualifizierung des Lehrerpersonals, die Bereitstellung von speziellen Lehr- und Lernmitteln und die notwendige Assistenz durch zusätzliche Mitarbeiter. Zum anderen bedeutet echte Wahlfreiheit aber auch, die Angebote des Förderschulsystems zu erhalten.

Im Zuge der Gebietsreform sind sehr große Landkreise entstanden. Wie stehen Sie zur Forderung des Behindertenbeirates, hauptamtliche Behindertenbeauftragte einzusetzen?

Das Land hat einen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellt. An dieser Regelung ist festzuhalten. Die Landkreise müssen in ihrem eigenen Wirkungskreis entscheiden, ob sie hauptamtliche Behindertenbeauftragte einsetzen. Die FDP empfiehlt den Landkreisen dies zu tun, um in allen Zuständigkeiten der Landkreise die Voraussetzungen für eine vollständige Teilhabe zu überwachen, wird sie aber nicht gesetzlich dazu zwingen.

Haben Sie die Absicht, soziale Nachteilsausgleiche, insbesondere das Blinden- und Gehörlosengeld sowie die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Menschen mit Behinderungen zu kürzen, einzuschränken oder abzuschaffen?

Die FDP hat nicht die Absicht, das Blinden- und Gehörlosengeld zu kürzen, einzuschränken oder abzuschaffen. Hinsichtlich der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sieht die FDP keinen Änderungsbedarf. Im durch die Ministerpräsidenten geplanten neuen Finanzierungsmodell ab 2013 wird künftig ein Rundfunkbeitrag erhoben werden. Anders als im jetzigen System ist geplant, dass Menschen mit Behinderung, die nicht unter einen sozialen Befreiungstatbestand fallen, weil sie finanziell leistungsfähig sind, künftig erstmals der Beitragspflicht in Höhe einer so genannten Drittelgebühr unterliegen. Derzeit verfügt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur über einen niedrigen Prozentsatz an barrierefreien Angeboten für Menschen mit Behinderungen. Solange dieses Angebot nicht grundlegend ausgebaut worden ist, sehen wir Liberale eine Gebührenpflicht für Menschen mit Behinderungen als nicht geboten an und lehnen diese ab. Die FDP spricht sich ebenfalls für die Verbesserung des barrierefreien Rundfunkprogramms aus. Wir sind aber der Auffassung, dass hierbei eine falsche Reihenfolge gewählt wird. Zunächst muss der Anteil des barrierefreien Angebots deutlich erhöht werden und dann könnte ggf. über Änderungen bei der Beitragspflicht nachgedacht werden. Zumindest ist es nicht hinnehmbar, zuerst Menschen mit Behinderungen finanziell zu beteiligen und diese Gelder dann zum Ausbau barrierefreier Angebote zu verwenden. Auch die Änderung auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Magdeburg am 21. Oktober 2010 bei Taubblinden auf eine Erhebung der Drittelgebühr zu verzichten, ist nicht ausreichend, da hier nur eine sehr geringe Personenzahl betroffen ist.

Das Land Sachsen-Anhalt als Arbeitgeber erfüllt die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Arbeitnehmer nur, weil einige Ministerien diese „übererfüllen“. Sollte nicht jedes Ressort diese erfüllen bzw. übererfüllen? Wie könnte Ihrer Meinung nach auch die Bereitschaft privater Arbeitgeber gesteigert werden, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen?

Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben muss natürlich auch beinhalten, dass die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zunimmt. Hiefür ist natürlich einerseits eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik vonnöten, die generell dazu führt, dass die Arbeitslosigkeit sinkt und die Beschäftigungschancen aller Menschen steigen. Gerade unter dem Aspekt des wachsenden Fachkräftemangels in den nächsten Jahren bieten sich Menschen mit Behinderung mehr als je zuvor die Chance, einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei muss es darum gehen, passgenaue Arbeitsplätze einzurichten, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung und des Unternehmens. Das Fundament dafür wird bereits im Kindesalter gelegt. Wenn behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen und aufwachsen und eine frühe, individuelle Förderung stattfinden, dann wird auch das Miteinander im Arbeitsleben selbstverständlicher sein. Zum anderen gilt es, bestehende Zugangshürden abzubauen. Dazu gehört, das Persönliche Budget für Arbeit auszubauen, lebenslanges Lernen durch zusätzliche Schulungen zu ermöglichen und die Unterstützte Beschäftigung weiterzuentwickeln, um zum Beispiel Menschen aus den Werkstätten auf den Arbeitsmarkt zu bringen. Die FDP würde es gern sehen, wenn alle Ressorts der öffentlichen Verwaltung die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Arbeitnehmer übererfüllen würden.

Die bis zum heutigen Tag in Sachsen-Anhalt bewilligten persönlichen Budgets sind vorwiegend SGB XII-Budgets (Eingliederungshilfe). Es gibt im Land bisher kaum trägerübergreifende Budgets. Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs erfolgt nach Kriterien aus einem für stationäre Einrichtungen geltenden Rahmenvertrag, und die gewährten Budget in Form von Pauschalen sind in der Regel so gering, dass sie den Bedarf – vor allem bei Menschen mit hohem Hilfebedarf - nicht decken. Wo sehen Sie die Ursachen, wollen Sie dies ändern und wenn ja wie?

Das Land wird seine Praxis beibehalten, alle in eigener Zuständigkeit und Fachaufsicht stehenden Leistungsträger anzuhalten, bei der Bearbeitung von Anträgen zuerst die Möglichkeit der Ausreichung der Mittel als persönliches Budget zu prüfen. Die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs erfolgt für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Rahmenvertrag gemäß des Sozialgesetzbuches XII. Hierbei hängt die Bedarfsdeckung nicht in jedem Fall von der Höhe des Budgets ab. Trotzdem entstehen bei der Berechnung des Budgets in vielen Fällen Summen, die dem Ziel der Erhöhung der Anzahl der persönlichen Budgets entgegen stehen. Diese Handhabung ist in jedem Fall überarbeitungsbedürftig. Ziel muss es sein, durch ein unbürokratisches und gerechtes Verfahren die Möglichkeit, Leistungen als Budget zu nutzen, zu erhöhen auch um einen vielfältigeren Markt an anforderungsgerechten Leistungen zu schaffen und somit eine größere Auswahl der Leistungserbringung zu gestalten.

Die Menschen haben Angst, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen, vor allem im ländlichen Raum, in den nächsten Jahren noch schlechter wird. Mangelnde Barrierefreiheit der Praxen und des ÖPNV verschärfen die Situation für ältere und behinderte Menschen. Sehen sie Möglichkeiten der Verbesserung?

Die medizinische Versorgung ist im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt dünn gesät. Trotz alleiniger Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung hat sich die Politik dieses Problems angenommen. Um angesichts des demographischen Wandels medizinische und soziale Dienstleistungen zukünftig in der Fläche zu garantieren, gehört es aus der Sicht der FDP zu den vornehmlichen Aufgaben der Entwicklung des ländlichen Raumes entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierfür bereits Erleichterungen und Anreize initiiert,um die Niederlassung für junge Ärzte im ländlichen Raum attraktiver zu gestalten.
Foto: Bernd Boscolo, via www.pixelio.de
Im ÖPNV sind bereits im Stadium der Ausschreibung für alle Investitionen und den Betrieb die Anforderungen an eine Nutzung durch ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen vorzusehen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden sowohl im städtischen als auch ländlichen Raum zukünftig ältere Menschen die Mehrzahl der regulären Fahrgäste stellen. Es wäre nicht zielführend, im weiteren Ausbau des ÖPNV-Netzes Mittel in beträchtlicher Höhe auszureichen, ohne die konkreten Belange des größten Teils der „Kundschaft“ zu beachten. Das betrifft nicht nur die Ausgestaltung der Haltepunkte und die Beschaffenheit der Fahrzeuge, sondern auch die Gestaltung des Fahrkartenverkaufs und die Information über Fahrzeiten.

Wie viele Ihrer aussichtsreichen Kandidaten sind Menschen mit Behinderungen?
Das Vorhandensein einer Behinderung wird in der FDP von den Kandidaten nicht erfragt.
Ergänzender Hinweis: An den Beratungen des Landesbehindertenbeirates nimmt mit Dr. Lydia Hüskens die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion teil, die auch sozial- und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion ist. Sie ist auf Platz 3 der FDP-Landesliste gewählt worden.

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