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| Foto von Erich Kasten / via www.pixelio.de |
Vertreter von Handwerkskammern und Landesinnungen hatten während des Expertengesprächs darauf hingewiesen, dass der bisher diskutierte Entwurf eines neuen Staatsvertrages gerade für kleine Unternehmen enorme Belastungen bringen würde. So wären allein im Bereich der Landesinnung Sanitär, Heizung und Klima 5.000 Fahrzeuge gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob ein Radio installiert ist oder nicht. Betriebe mit mehreren Filialen, wie beispielsweise Bäckereien, wären darüber hinaus auch mehrfach betroffen. „Gerade die kleinteilige Wirtschaftsstruktur in Sachsen-Anhalt wäre stark durch den vorliegenden Entwurf belastet“, so Wolpert. Kritisiert wurde auch die Heranziehung von Blinden, Sehbehinderten und Gehöhrlösen zur Gebührenerhebung. “Zumal die derzeitigen Angebote nur in wenigen Fällen barrierefrei sind.“ Die Vertreterin des Landesbeauftragten für den Datenschutz bemängelte die Abfrage vieler unnötiger Daten, die nicht zur Berechnung der Gebühr nötig sind.
„Wir brauchen ein vernünftiges System, das sowohl den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten deckt, das im Gegenzug aber auch Mehrbelastungen und Systemungerechtigkeiten vermeidet. Es ist daher notwendig auch das von der FDP favorisierte Modell der Medienabgabe zu berechnen“, sagte Guido Kosmehl, medienpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Unternehmen müssten mit der Medienabgabe keine Rundfunkgebühr mehr zahlen, da die Mitarbeiter bereits gebührenpflichtig sind und die Abgabe entrichtet haben. „Die Medienabgabe wäre einfach und nachvollziehbar. Darüber hinaus würde die Abgabe einen erheblichen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten“, so Kosmehl. Die Medienabgabe würde nur ab einem festzulegenden Mindesteinkommen fällig.

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