Samstag, 18. Dezember 2010

Für eine faire Partnerschaft zwischen Land, Landkreisen und Kommunen

Nur wenn die Finanzausstattung der Kommunen auskömmlich ist, lässt sich die öffentliche Infrastruktur erhalten und ausbauen und damit die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sichern. Die FDP hat sich seit 2006 als konstruktive Opposition im Landtag engagiert und zahlreiche Einsparvorschläge für den  Landeshaushalt unterbreitet und nachgewiesen, dass Spielräume für die Kommunen möglich gewesen wären, anstatt gelegentlich Spielwiesen für Spezialinteressen auf Landesebene. Denn eigentlich hat das Land nach Artikel 88 der Landesverfassung dafür Sorge zu tragen, die Kommunen mit den für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmitteln auszustatten.

Beim Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen zeigt sich, ob die Partnerschaft zwischen Land, Landkreisen und Gemeinden funktioniert. Der jetzige Finanzausgleich, den SPD und CDU verantworten, ist kein Ausdruck einer funktionierenden, schon gar nicht einer fairen Partnerschaft. Der Einstieg in eine aufgabenorientierte Finanzierung ist misslungen. Die FDP will das Finanzausgleichsgesetz so gestalten, dass die Kommunen in Sachsen-Anhalt zukünftig die Gelder nicht mehr nach einer Quote, also als Anteil der Steuereinnahmen des Landes, erhalten sollen, sondern konsequent entsprechend ihrer Aufgaben finanziert werden. Davon würde auch Magdeburg als Landeshauptstadt und Oberzentrum, das eine Vielzahl von Dienstleistungen für das Umland vorhält, profitieren.

Ein neuer Finanzausgleich muss nach folgenden Grundsätzen organisiert werden:
• transparente Erhebung des Finanzbedarfs für die drei kommunalen Gruppen
- Landkreise
- kreisfreie Städte
- kreisangehörige Gemeinden
• Verteilung der Gelder auf die kommunalen Gruppen entsprechend des nachvollziehbaren Bedarfs
• aufgabenbezogene Zuweisungen an eine Gruppe dürfen sich nicht nachteilig auf den ermittelten Bedarf der anderen Gruppen auswirken.
• Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung auch für die Finanzierung freiwilliger Leistungen
• Sicherung einer Investitionspauschale in einem vernünftigen Verhältnis zu den von Bund, Land und EU zur Verfügung gestellten Programmgeldern.

Rede von Dr. Lydia Hüskens zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2010/11

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