Natürlich liegt Sport zunächst im Interesse jedes Einzelnen und wird aufgrund des Unterhaltungs- und Freizeitwertes betrieben. Motivation ist häufig die Freude an körperlicher Bewegung, an Leistung und am Wettbewerb. Der Sport nimmt in unserer Gesellschaft darüber hinaus weitere Funktionen ein. Er vermittelt Grundwerte, wie Mannschaftsgeist und Leistungsbereitschaft, wirkt präventiv oder nachsorgend etwa bei Bewegungsarmut oder Herz- Kreislauferkrankungen. Hinzu kommen gesellschaftspolitische Aufgaben, wie die Integration etwa von Kindern mit Migrationshintergrund oder einem prekären Familienumfeld.
Die Gesellschaft unterstützt deshalb den Sport aus vier Überlegungen heraus:
- Der Breitensport ermöglicht sinnvolle Freizeitgestaltung und Prophylaxe.
- Der Kinder- und Jugendsport trägt zur Schaffung einer gesunden Lebenshaltung bei.
- Der Volkssport leistet einen Beitrag zur regionalen Identifikation.
- Der Leistungssport ermöglicht Talentförderung und Identifikation mit Vorbildern.
Auch wenn die Motivation, Sport zu treiben in der Regel im individuellen Interesse jedes Einzelnen liegt, ist die komplette Kostenübernahme durch die Sportler nur sehr eingeschränkt möglich. Viele Sportarten induzieren Kosten, die häufig nicht von den Sportlern getragen werden können, bzw. eine Abwägung zwischen den Kosten und Nutzen für die Gesellschaft erfordert. Professionelle Fitnessstudios zeigen die gegenwärtige Preisschwelle für monostrukturierte Sportarten auf. Haushalte mit geringem Einkommen wären bei voller Kostentragung von vielen Sportarten ausgeschlossen. Dies ist Grundlage der Sportförderung durch das Land. Im vergangenen Jahr wurden die Förderstrukturen grundlegend verändert.Ursache waren finanzielle Unregelmäßigkeiten und haushaltsrechtliche Verstöße beim Landessportbund. Die Richtlinien, die die frühere Sozialministerin Kuppe erlassen hatte, ändern aber nicht die Aufsicht, sondern verändern vor allem die Förderbedingunen für die Landesfachverbände, die Kreissportbünde und die Vereine. Eine Förderung des Nachwuchsleistungssports ist mit diesen Richtlinien nur noch sehr eingeschränkt möglich. Deshalb liegt imF olgenden ein alternativer Entwurf als Diskussiongrundlage vor. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dazu Anregungen und Hinweise schicken würden, so dass aus Ideen ein Konzept wird.
II. Sportförderung
Die staatliche Gesamtförderung des Sports in Deutschland wird vom Bund, den Ländern und den Kommunen gemeinsam wahrgenommen. Der Bund ist dabei für den Hochleistungssport zuständig. Den Kommunen obliegt die Förderung des Breiten- und Freizeitsports, die sie insbesondere über die Vorhaltung von Sportanlagen, die entsprechend der Sportstättenverordnung kostenlos zu Verfügung gestellt werden, wahrnehmen. Die Förderung des Landes muss sich in dieses System der Gesamtförderung einfügen, weshalb eine Konzentration auf den Nachwuchsleistungssport bzw. vorbereitend auf den Kinder- und Jugendsport erfolgt.
III. Umsetzung der Landesförderung
- Das Land verfügt mit den Sportgymnasien und den Sportsekundarschulen in Halle und Magdeburg über vier Sportschulen, die den Nachwuchskadern des Landes optimale Bedingungen für die Verknüpfung von Trainings- und Wettkampfbetrieb mit den schulischen Anforderungen bieten. Eine gute Schulbildung ist unabdingbare Voraussetzung für die späteren beruflichen Chancen der Sportschüler. Ganz gleich, ob sich sportliche Erfolge im erhofften Maße einstellen oder nicht, die Schüler müssen auch für einen „normalen“ Lebens- und Berufsweg gewappnet sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Schüler durch mehr Lehrerstunden und flexible Einsatzmöglichkeiten den versäumten Stoff in den trainings- und wettkampffreien Zeiten, aber auch in den Ferien nachholen können. Sportbegeisterte Lehrer sind eine unbedingte Voraussetzung, denn die Arbeit in den Sportschulen verlangt noch mehr Einsatz, als in den übrigen allgemeinbildenden Schulen.
- Die Landessportschule in Osterburg bietet hervorragende Voraussetzungen für Trainingslager und Lehrgänge. Ihr Potential muss in vollem Umfang genutzt werden. Deshalb ist der Fortbestand dieser Einrichtung des Landessportbundes sicherzustellen. Eine effiziente Bewirtschaftung der Anlage und ein möglichst hoher Deckungsgrad der Kosten durch Einnahmen sind selbstverständlich.
- Eine weitere Maßnahme muss die investive Förderung von Sportanlagen sein, die dem Nachwuchsleistungssport dienen, d.h die für Training und Wettkampf im nationalen Maßstab erforderliche Qualität besitzen. Zwischen Sport und Ministerium ist eine Prioritätenliste entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel zu erstellen. Anlagen für den Breitensport sind in der Regel auch für den Schulsport erforderlich und werden aus den entsprechenden Programmen gefördert, wenn der Träger nicht aus eigener Kraft dazu in der Lage ist.
- Zudem sind Sportveranstaltungen mit überregionalem Charakter zu fördern, denn davon gehen nicht nur entscheidende Impulse für die Mitgliederwerbung der Sportvereine aus, sondern derartige Veranstaltungen erhöhen auch die Reputation des Sportlandes Sachsen-Anhalt und steigern die Motivation der Nachwuchskader.
- Als grundsätzliche Regelung für die Vereinsförderung muss gelten: Förderfähig sind nur Vereine, die neben ihrer Mitgliedschaft im LSB und in einem Landesfachverband auch Nachwuchsleistungssport betreiben, d.h. Vereine die eine kontinuierliche Teilnahme an Wettkämpfen der Landesfachverbände nachweisen. Die Kosten von reinem Freizeitsport, von Rehamaßnahmen sind in der Regel nicht so hoch, dass über die Förderung durch die kostenlose Bereitstellung von Sportanlagen hinaus eine finanzielle Unterstützung erforderlich wäre. Entscheidende Voraussetzung für optimale Talentsichtung und –förderung ist die Arbeit kompetenter und engagierter Trainer und Übungsleiter. Ohne geregelten Trainingsbetrieb ließen sich weder im Breiten-, noch im Spitzensport Leistungssteigerungen und Wettkampfhärte erzielen. Deshalb sind die ehrenamtlichen Übungsleiter in Abhängigkeit von ihrer Lizenz und dem Umfang der erbrachten Trainingseinheiten so zu fördern, dass sich darin die Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit widerspiegelt.
Die Organisationsstrukturen des Sports sind zu unterstützen, denn ohne die koordinierende und verwaltende Tätigkeit der Verbände wäre ein geregelter Trainings- und Wettkampfbetrieb undenkbar. Allerdings müssen diese so effizient wie möglich sein. Hier können die Verbände auch auf eine Vielzahl Ehrenamtlicher zurückgreifen. Deren Engagement ist durch den Staat sinnvoll in einer Weise zu ergänzen, dass keine Verdrängung stattfindet. Die Zahl des Hauptamtes, dass sich um organisatorische Tätigkeiten kümmert, ist dabei so gering wie nötig zu halten. Schwerpunkt der Förderung sind dabei die Trainer und Übungsleiter. Um einen effizienten Einsatz zu gewährleisten ist zu überprüfen, ob eine Zusammenführung aller Trainer im Trainerpool oder eine Zuordnung an die Landesfachverbände sinnvoller und transparenter ist. Für die Gewichtung der Trainer, die einer Sportart zur Verfügung steht muss die Leistung, die bei nationalen und internationalen Wettbewerben erbracht werden einen höheren Stellenwert haben als bisher. Dabei konzentriert sich die Förderung auf olympische Sportarten.
Neben den Trainingsbetrieb fallen in allen Organisationen auch Verwaltungsleistungen an. Dafür sollen die Landesfachverbände im Hauptamt in Abhängigkeit von ihrer Mitgliederzahl gefördert werden. Mit Erreichen einer bestimmten Mitgliederzahl erwirbt ein Landesfachverband demnach einen Anspruch auf eine vom Land geförderte Halb/Ganztagskraft für die Verwaltung (bei einer Grenze von 2.000 Mitgliedern erhielten 23 der 49 Verbände diese Unterstützung, bei 3.000 Mitgliedern 17 Verbände, bei 4.000 Mitgliedern 15 Verbände und bei 5.000 Mitgliedern 14 Verbände). Ab einer Mitgliederzahl von x (4000 bis 10.000) erwirbt der jeweilige Verband einen Anspruch auf eine zweite vom Land geförderte Halb/Ganztagskraft. Orientierungswert ist eine Vergütung nach E 11/12. Wenn die Verwaltungsstrukturen ehrenamtlich sichergestellt werden, kann das Geld auch für Trainer genutzt werden. Um den unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen in den einzelnen Fachverbänden Rechnung zu tragen, sind verschiedene Förderformen - neben der institutionellen Förderung etwa auch eine Fehlbedarfsfinanzierung - möglich, z.B. wenn der Anteil der Landesmittel an den Gesamteinnahmen nur einen geringen Anteil hat.
Die Finanzierung von Trainern, die den einzelnen Landesfachverbänden zur Verfügung stehen, erfolgt zum einen nach den Schwerpunkten, die Land und Sport für eine Olympiaperiode vereinbaren, zum anderen nach erreichten Leistungen bei internationalen Wettkämpfen.
Unabhängig von einem Landesfachverband gibt es im Landessportbund Fachkräfte für Leistungsdiagnostik etc., die Sportarten übergreifend agieren und dabei eng mit den Hochschulen des Landes zusammenarbeiten sollen. Zahl und Dotierung werden vom LSB mit dem Land für jeweils einen Olympiazyklus verhandelt.
Neben den Fachverbänden stellen die Kreis- und Stadtsportbünde den zweiten wichtigen Baustein in der Organisationsstruktur des Sports dar. Ihre Arbeit lässt sich unterstützen, indem das Land jedem Sportbund grundsätzlich zwei hauptamtliche Mitarbeiter finanziert, wovon zumindest einer eine sportpädagogische Ausbildung nachweisen muss. Finanzrahmen ist dabei die Entgeltgruppe E 12. Daneben soll ein Sachkostenzuschuss gewährt werden, dessen Höhe sich am Durchschnitt der Sachkosten aller Kreis- und Stadtsportbünde aus den Jahren 2006 und 2007 orientiert.
Um die Eigenverantwortung der Kreis- und Stadtsportbünde zu stärken, sollte die Förderung langfristig wieder auf einen festen Zuschuss umgestellt werden, über dessen Verwendung der jeweilige Kreis- oder Stadtsportbund völlig autonom entscheidet, d.h. die Zahl der Personalstellen und der Sachkostenzuschuss dienen dann nur als Berechnungsgrundlage, die Mittelverwendung liegt in der Entscheidung der Sportbünde.
Der Landessportbund bleibt die Dachorganisation des Sports. Die institutionelle Förderung erfolgt auf Basis eines Zuwendungsvertrages für einen Olympiazyklus. Dabei wird die Fördersumme den tatsächlich vorhandenen Aufgaben angepasst. (Vergleichbare Länder nehmen hier folgende Ausgaben vor. Thüringen weist seinem LSB 8,6 Millionen € zu, Schleswig-Holstein 5,7 Millionen und Rheinland-Pfalz 10,5 Millionen. Von den 11,6 Millionen € in Sachsen-Anhalt fließen momentan ca. 8,1 Millionen in die institutionelle Förderung des LSB selbst, der Kreis und Stadtsportbünde und der Landesfachverbände.) Aufgrund der Aufgabenverlagerung auf die Investitionsbank ist es erforderlich, dass sich Land und Landessportbund auf die zu erbringenden Aufgaben und die dafür erforderliche Struktur einigen, der dann die entsprechenden Mittel aus dem Land als institutionelle Förderung zur Verfügung gestellt werden.
Die Gesamtsumme der institutionellen Förderung orientiert sich an den Einnahmen nach dem Glückssspielstaatsvertrag.Die Förderung des Sportstättenbaus, die Finanzierung der Trainer, die Förderung von überregionalen Veranstaltungen erfolgt aus Landesmitteln, ebenso wie die Vereinsförderung.
Stärkere Zuweisungen zur Stiftung Sport, um zukünftige Engpässe in der Individualförderung abzufedern, sind dringend erforderlich. Die angestrebte Höhe für den Grundstock sollte in den nächsten Jahren erreicht werden.
Dr. Lydia Hüskens MdL
Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion

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