Angesichts der Diskussionen im Vorfeld der Haushaltsaufstellung ist es unerlässlich, den Kommunen eine verlässliche Perspektive für die eigenen Finanzplanungen zu geben. Die Verfassung unseres Bundeslandes sieht es zwingend vor, dass den Kommunen die Aufgaben, die ihnen das Land oder der Bund übertragen hat, ausreichend finanziert werden und dass auch ein Spielraum für die Finanzierung freiwilliger Leistungen bleibt. Die 1,7 Milliarden, die die Fraktion die Linke jetzt fordert, ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen dem erforderlichen und dem vom Land finanzierbaren, dürfte aber kaum den Vorgaben der Verfassung genügen. Es ist höchste Zeit, dass CDU und SPD nach den Jahren der Versprechungen, denen immer weitere Kürzungen der Kommunalfinanzen folgten, jetzt ein Finanzausgleichsgesetz vorlegen, dass den Anforderungen der Verfassung genügt. Die FDP hat in 2009 anhand zahlreicher Einsparvorschläge nachgewiesen, dass dies machbar ist.
Dr. Lydia Hüskens
Stv. Landesvorsitzende der FDP in Sachsen-Anhalt
